Verkehrsrechtsinformationen

Nachfolgend können Sie sich einen kurzen Überblick über das Punktesystem in der Verkehrszentralregisterdatei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verschaffen.

Punkte in Flensburg

Seit dem 04. August 1951 existiert das KBA in Flensburg. Hier werden die sogenannten Punkte, welche man durch rechtskräftig festgestellte Ordnungswidrigkeiten ab 40 EUR oder bei rechtskräftig festgestellten Straftaten erhält, überwacht.

Bei Autofahrern gibt es für Ordnungswidrigkeiten bis zu vier Punkte und für Straftaten fünf bis sieben Punkte. Werden 18 Punkte erreicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

In der Regel werden Punkte, die aus Ordnungswidrigkeiten resultieren nach zwei Jahren getilgt. Punkte aus Straftaten werden, je nach Schwere des Delikts, nach fünf oder zehn Jahren gelöscht. Allerdings darf in diesem Zeitraum kein Neueintrag erfolgt sein, da dieser zum Neubeginn der Tilgungsfrist führt. Punkte bleiben jedoch in der Regel maximal fünf Jahre eingetragen (Ausnahme: Trunkenheit im Verkehr). Bei der Verurteilung wegen einer im Straßenverkehr begangenen Straftat erfolgt während dieses Zeitraums keine Tilgung von Punkten. Zu Bedenken ist, dass nicht der Tag der rechtskräftigen Entscheidung der maßgebliche Tag der Eintragung ist, sondern der Tag an dem der Betroffene die Ordnungswidrigkeit/ Straftat begangen hat.

Wer sich allerdings kein neues Vergehen zu Schulden kommen lässt verliert seine Punkte in Flensburg nach Ablauf der Frist. Neben dieser passiven Punkteerlassung kann man alternativ dazu freiwillig an sogenannten Aufbauseminaren teilnehmen, um so einige Punkte tilgen zu können.

Die maximal tilgbaren Punkte können Sie der folgenden Aufstellung entnehmen:

0 - 7 Punkte in Flensburg
Bei einem Punktestand von bis zu sieben Punkten besteht die Möglichkeit vier Punkte zu tilgen, indem man freiwillig an einem Punkteabbaukurs, welcher von diversen Fahrschulen angeboten wird, teilnimmt. Diese Kurse stehen dem Einzelnen alle fünf Jahre zu, doch wird von Seiten der Behörde keine Teilnahme gefordert.

Bei erfolgreicher Teilnahme können vier Punkte getilgt werden.

8 – 13 Punkte in Flensburg
Erreicht man einen Punktestand von acht-13 Punkten, so erfolgen von Seiten der Behörde eine Verwarnung und der Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Punkteabbaukurs bzw. Aufbauseminar.

Nach abgeschlossenem und erfolgreichem Kurs können so zwei Punkte bei neun-13 und vier Punkte bei einem Stand von acht Punkten getilgt werden.

14 – 17 Punkte in Flensburg
Beim Erreichen von 14 - 17 Punkten ordnet die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Falls der Nachweis der Teilnahme darüber nicht fristgerecht beigebracht wird, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden und wird erst wieder erteilt, wenn die Teilnahme am Kurs nachgewiesen wurde.

Wurde jedoch innerhalb von 5 Jahren ein Aufbauseminar besucht und nachgewiesen, so erfolgt nur eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen mit der Information, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis in Flensburg entzogen werden wird.

Hat der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und nach Erreichen von 14 Punkten, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und legt er darüber hinaus der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden zwei Punkte in Flensburg getilgt.

18 Punkte und mehr in Flensburg
Mit 18 Punkten erfolgt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wer an diesem Punkt angelangt ist, kann keine Punkte mehr tilgen und muss die Fahrerlaubnis neu beantragen. Allerdings bekommt man diese nicht direkt zurück, sondern muss eine Sperrfrist von 6 Monaten abwarten.

Aufbauseminar

Das Aufbauseminar soll Fahrerlaubnisinhabern, die durch Verkehrsverstöße aufgefallen sind, die Möglichkeit geben, ihre Einstellung im Straßenverkehr zu überdenken, um dadurch einem drohenden Entzug der Fahrerlaubnis vorzubeugen. Jedes Seminar findet immer in Gruppen statt.

Die Bezeichnung Aufbauseminar umfasst drei verschiedene Seminartypen:

Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)
Fahrerlaubnisinhaber die sich noch in der Probezeit befinden und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstöße erwischt wurden, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet in diesem Fall ein Aufbauseminar an, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule stattfindet. Die Teilnahme ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Da es allerdings speziell auf Führerscheinneulinge mit geringer Erfahrung ausgerichtet ist, geht es hier insbesondere darum, das Risikobewusstsein zu fördern und die Gefahrerkennung zu verbessern.

Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer (ASP)
Bei Fahrerlaubnisinhabern die vier bis acht Punkte haben, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die Teilnahme bringt Ihnen eine Punktetilgung von vier Punkten.

Haben Sie zwischen neun und 13 Punkte, dann weist Sie die Fahrerlaubnisbehörde auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar hin. Hier können Sie dann immerhin noch zwei Punkte abbauen.

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die 14 bis 17 Punkte im Verkehrszentralregister angesammelt haben, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht und wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Eine Punktelöschung findet durch die Teilnahme am Aufbauseminar hierbei nicht statt.
Durch die Teilnahme an  einer verkehrspsychologischen Beratung besteht jedoch die Möglichkeit sein Punktekonto um immerhin 2 Punkte zu reduzieren.

Eine Nichtteilnahme am Aufbauseminar bei 14 bis 17 Punkten führt zum Entzug der Fahrerlaubnis. Die vollständige Teilnahme am Aufbauseminar ist immer Pflicht, um die Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Eine Prüfung findet nicht statt.

Besonderes Aufbauseminar (Alkohol- oder Drogenfahrten)
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis auf Probe, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen am Verkehr teilgenommen haben wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.

Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen. Bei dieser angeordneten Teilnahme erfolgt kein Punkteabzug.

Sie können jedoch nach Abschluss des besonderen Aufbauseminars zusätzlich freiwillig an der "Verkehrspsychologischen Beratung" teilnehmen. Dafür erhalten Sie 2 Punkte Abzug.

Kostet eines Aufbauseminars
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ca. 150,00 bis 400,00 EUR, der Durchschnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €.

Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann grundsätzlich nur einmal in fünf Jahren stattfinden.